Wohnungsverwaltung Ingendoh (zertifizierter Verwalter)
Die Wohnungsverwaltung aus Bottrop

Wohnungseigentumsverwaltung


Das Wohnungseigentumsgesetz WEG schreibt in § 20, Abs. 2 vor, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten sein muss.

Da sind wir der richtige Partner für Sie!


Wir bieten Ihnen:

  •  Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Rechtssichere Erstellung der Wohnungseigentumsabrechnung
  •  Erledigung sämtlicher zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlichen Geschäfte, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen 
  •  Begleitung von Instandsetzungsmaßnahmen, Überwachung der Instandhaltung    



Im Mittelpunkt unserer Wohnungseigentumsverwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung Ihrer Immobilie, die kundennahe Verwaltung und eine transparente Abrechnungserstellung. 



Sprechen Sie uns an: In einem persönlichen Gespräch werden wir die Grundlage für ein auf Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft ausgerichtetes Angebot schaffen!